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Häufige Fragen
Alles zum KFZ‑Gutachten in München
Von der ersten Frage nach dem Unfall bis zu Fachbegriffen wie Wertminderung und Nutzungsausfall: Hier finden Sie die Antworten, die uns am häufigsten gestellt werden.
Direkt nach dem Unfall
Wann sollte ich nach einem Unfall einen KFZ‑Gutachter einschalten?
Nach einem unverschuldeten Unfall empfiehlt es sich, möglichst schnell einen unabhängigen KFZ‑Gutachter zu kontaktieren. Ein Gutachten dokumentiert den Schaden vollständig und dient als Grundlage für die Regulierung durch die Versicherung. Je früher der Schaden aufgenommen wird, desto weniger Diskussionen gibt es später.
Was sollte ich direkt an der Unfallstelle tun?
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle und prüfen Sie, ob Personen verletzt sind. Fotografieren Sie anschließend die Endstellung der Fahrzeuge, alle Schäden und das Umfeld. Notieren Sie Kennzeichen, Versicherung und Kontaktdaten der Gegenseite. Danach rufen Sie uns an, wir sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.
Kann mein Auto nach dem Unfall noch gefahren werden?
Ob Ihr Fahrzeug nach einem Unfall noch fahrbereit ist, hängt vom Ausmaß des Schadens ab. Bei kleineren Schäden ist eine Weiterfahrt oft möglich. Dennoch empfiehlt es sich, das Fahrzeug zeitnah von einem KFZ‑Gutachter prüfen zu lassen, um mögliche Folgeschäden auszuschließen und eine vollständige Dokumentation für die Versicherung zu erhalten.
Darf ich den Gutachter frei wählen?
Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen sich nicht auf einen Gutachter der gegnerischen Versicherung verweisen lassen.
Muss ich die gegnerische Versicherung vorher informieren?
Nein. Sie können das Gutachten direkt beauftragen. Wir melden den Schaden auf Wunsch bei der Versicherung an und übernehmen den weiteren Schriftverkehr rund um das Gutachten.
Kosten und Versicherung
Wer bezahlt das Gutachten nach einem Unfall?
Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten. Für Geschädigte entstehen dadurch normalerweise keine Kosten.
Was kostet ein KFZ‑Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten, für Sie ist das Gutachten dann kostenfrei. Bei Eigenverschulden, Fahrzeugbewertungen oder Wertgutachten richtet sich das Honorar nach Schadenhöhe und Aufwand. Wir nennen Ihnen den Preis vorab, bevor etwas beauftragt wird.
Ab wann spricht man von einem Bagatellschaden?
Von einem Bagatellschaden spricht man in der Regel bei Schäden unter etwa 750 bis 1.000 Euro. Liegt der Schaden darüber, haben Geschädigte das Recht, einen unabhängigen KFZ‑Gutachter zu beauftragen. Ein Gutachten stellt sicher, dass auch verdeckte Schäden erkannt und vollständig dokumentiert werden.
Warum sollte ich einen unabhängigen Gutachter und nicht die Versicherung beauftragen?
Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet ausschließlich im Interesse des Fahrzeughalters. Dadurch wird der Schaden objektiv bewertet und vollständig dokumentiert, was eine faire Schadenregulierung unterstützt.
Was gilt bei Teilschuld?
Bei einer Teilschuld wird der Schaden anteilig reguliert. Ein unabhängiges Gutachten ist hier besonders wichtig, weil es die Schadenhöhe sauber belegt. Über die Kostenverteilung beraten wir Sie im Einzelfall und vermitteln bei Bedarf einen Verkehrsrechtsanwalt.
Gutachten und Ablauf
Wie schnell bekomme ich einen Termin für ein Gutachten?
In den meisten Fällen ist eine Begutachtung sehr kurzfristig möglich. Wir bieten im Raum München Termine innerhalb kürzester Zeit an und kommen auf Wunsch direkt zum Fahrzeugstandort.
Wie lange dauert die Erstellung eines KFZ‑Gutachtens?
Die Begutachtung des Fahrzeugs dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten. Das fertige Gutachten wird anschließend erstellt und häufig innerhalb von 24 Stunden digital zur Verfügung gestellt.
Wie schnell kommt ein KFZ‑Gutachter in München zu mir?
In München und Umgebung sind Termine in der Regel noch am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden möglich. Die Begutachtung kann flexibel bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz, an der Unfallstelle oder in der Werkstatt erfolgen.
Welche Unterlagen brauche ich für das Gutachten?
Hilfreich sind Fahrzeugschein, ein Ausweisdokument, Angaben zur Gegenseite und, falls vorhanden, das polizeiliche Aktenzeichen. Fehlt etwas, ist das kein Problem, wir klären das gemeinsam beim Termin.
Gutachten oder Kostenvoranschlag, was ist besser?
Ein KFZ‑Gutachten ist deutlich umfangreicher als ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Neben den Reparaturkosten werden unter anderem auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs berücksichtigt. Dadurch dient ein Gutachten als vollständige Grundlage für die Regulierung des Schadens durch die Versicherung.
Fachbegriffe kurz erklärt
Was ist eine Wertminderung?
Die merkantile Wertminderung beschreibt den Wertverlust, den ein Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur behält, weil es als Unfallwagen gilt. Sie wird im Gutachten beziffert und ist Teil Ihres Schadenersatzanspruchs.
Was bedeutet Nutzungsausfall?
Nutzungsausfall ist die Entschädigung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug während der Reparatur nicht nutzen können, wenn Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Ausfalldauer, beides halten wir im Gutachten fest.
Was ist der Restwert und wann wird er wichtig?
Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug im aktuellen Zustand noch erzielt. Er wird vor allem bei einem wirtschaftlichen Totalschaden relevant, wenn die Reparatur teurer wäre als der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Ihre Frage war nicht dabei?
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie kostenfrei
Wir nehmen uns Zeit für Ihren Fall und erklären Ihnen verständlich, was als Nächstes zu tun ist.
