Ablauf eines Schadengutachtens

Ihr Recht auf ein unabhängiges Gutachten

Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter die Wahl eines Kfz-Sachverständigen für Ihr Unfallgutachten. Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Sie müssen natürlich nicht in Vorkasse gehen.

Unser Vor-Ort-Service

Wir kommen zu Ihnen und erstellen Ihr KFZ-Gutachten kompetent, unkompliziert und unabhängig.

Warum benötigen Sie ein Gutachten?

Ein Gutachten wird erstellt um den Zustand, den Wert und den Schaden an einem Fahrzeug fachlich zu beurteilen. In einem Gutachten wird im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag der Nutzungsausfall und evtl. die Wertminderung berücksichtigt. Ein Kostenvoranschlag wird meist bei Bagatellschäden (bis ca. 500€) erstellt.

Wieso ist das Gutachten kostenlos für Sie?

Die Kosten für das Gutachten trägt die Versicherung des Unfallverursachers. Das bedeutet, dass wir direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers abrechnen.

Wieso sollte ein Anwalt nach einem Unfall eingeschaltet werden?

  • Der Anwalt ist kostenfrei für den Geschädigten. Die Kosten übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.
  • Viele Gutachten werden gekürzt, da die Versicherungen, Unternehmen sind, die Wirtschaftlich handeln möchten. Somit achten diese darauf die Kosten möglichst niedrig zu halten. In diesen Fällen stehen uns die Anwälte zur Seite und sorgen sich juristisch gesehen um Sie.

Was sollte ich für die Besichtigung des Schadens vorbereiten?

Für die Besichtigung sollten Sie den Fahrzeugschein und die Service Nachweise (falls vorhanden) bereithalten.

Was beinhaltet ein Gutachten?

  • Reparaturkosten und Schadensbeschreibung
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungswert
  • Wertminderung
  • Restwert
  • Nutzungsausfall-Gruppe
  • aussagekräftige Fotodokumentation
  • Fehlerspeicherprotokoll
  • Achsmessprotokoll
  • Rahmenvermessprotokoll