Nach einem Verkehrsunfall stellt sich für viele Betroffene schnell die Frage, wer die Kosten für ein Kfz-Gutachten übernimmt. Gerade wenn der Schaden größer ist, ist ein Gutachten wichtig, um den Umfang des Schadens genau festzustellen.
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie keine Schuld am Unfall haben, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten übernehmen.
Das Gutachten gehört zu den sogenannten Schadenpositionen, die im Rahmen der Schadenregulierung ersetzt werden müssen. Dazu zählen unter anderem auch Reparaturkosten, Abschleppkosten oder eine mögliche Nutzungsausfallentschädigung.
Für Sie als Geschädigten entstehen dadurch in der Regel keine Kosten.
Darf man den Gutachter selbst auswählen?
Viele Versicherungen bieten nach einem Unfall an, einen eigenen Gutachter zu schicken. Das ist jedoch nicht verpflichtend.
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter selbst zu beauftragen. Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass der Schaden neutral und vollständig dokumentiert wird.
Das betrifft nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch weitere Faktoren wie zum Beispiel:
• den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
• den ggf. benötigten Restwert
• eine eventuelle Wertminderung
Diese Punkte können für die spätere Schadenregulierung eine wichtige Rolle spielen.
Wann reicht ein Kostenvoranschlag?
Bei sehr kleinen Schäden kann ein Kostenvoranschlag aus der Werkstatt ausreichend sein. Man spricht in diesem Zusammenhang häufig von einem Bagatellschaden.
Die Grenze liegt in der Praxis meist zwischen 750 und 1.000 Euro.
Liegt der Schaden darüber, darf in der Regel ein Kfz-Gutachten erstellt werden, da hier deutlich mehr Faktoren berücksichtigt werden.
Gerade bei modernen Fahrzeugen können auch scheinbar kleine Schäden höhere Reparaturkosten verursachen.
Warum ein Gutachten sinnvoll sein kann!
Ein Gutachten dokumentiert den Schaden umfassend und bildet die Grundlage für die Regulierung durch die Versicherung.
Neben den Reparaturkosten werden dabei unter anderem auch folgende Punkte ermittelt:
• mögliche Wertminderung
• Nutzungsausfall
• Restwert des Fahrzeugs
Diese Angaben können entscheidend sein, um den Schaden vollständig geltend zu machen.
Fazit
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, können Sie in der Regel einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen, ohne die Kosten selbst tragen zu müssen.
Die Kosten für das Gutachten übernimmt in diesem Fall normalerweise die Versicherung des Unfallverursachers.
Ein Gutachten sorgt dafür, dass der Schaden vollständig dokumentiert wird und die Regulierung mit der Versicherung auf einer klaren Grundlage erfolgt.